Topographisches Handbuch von Oberschlesien
Felix Triest
Einleitung
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Territorium, Bevölkerung und Eintheilung des Regierungsbezirks
§. 1.
Landesgeschichte
Oberschlesien, ein Binnenland ohne scharfe Naturgrenzen, in welchem die Wohnsitze dreier Nationalitäten einander berühren und durchdringen, hat zwar schon im früheren Mittelalter eine gewisse Einheit gebildet, jedoch erst in neuerer Zeit durch völker- und staatsrechtliche Bestimmungen seine jetzige Abgrenzung erhalten. In der Territorialgeschichte dieses Landes lassen sich fünf Entwicklungsperioden unterscheiden.
Die früheste Geschichte ist bei der Entfernung Oberschlesiens von den Sitzen der alten Cultur in mannigfaltiger Beziehung dunkel. Zu den Zeiten der römischen Weltherrschaft sollen an beiden Seiten der Oder gegen die Weichsel hin die Lygier (Lugier) gewohnt haben. Tacitus nennt dieselben eine suedliche, also deutsche Völkerschaft, Ptolemäus spricht (im zweiten Jahrhundert nach Christus) von den lygischen Stämmen der Silinger und Korkontier als Bewohnern dieser Gegend; erstere Bezeichnung erinnert an den heutigen Namen des
Landes , letztere steht in Zusammenhang mit der noch jetzt üblichen slavischen Benennung des Riesengebirges: Korkonosch.
Die Völkerwanderung veranlaßte einen einen Theil dieser Stämme, sich nach Westen zu wenden, wofür östlicher wohnende Völkerschaften diese Gegenden einnahmen. So verließen die weißen Chrobaten (Kroaten) im siebenten Jahrhundert ihre östlicheren Wohnsitze und siedelten sich zum großen Theil in Oberschlesien an.
Im neunten Jahrhundert bildete sich das großmährische Reich, welches Mähren, Böhmen, Polen und Schlesien umfaßte. Dieses Reich gestattete zuerst dem Christenthum Eingang zu Schlesien, zerfiel jedoch, von den Magyaren bedrängt, schon im Jahre 894 mit dem Tode des Zwentibold wieder. Es erhoben sich selbstständige bömische Herzoge, die über das Land der Chrobaten ihre Herrschaft ausdehnten. Als das Bisthum Prag errichtet wurde (im J. 967), wurde diese Gegend dem Sprengel desselben einverleibt: in der Stiftungsurkunde findet sich zum ersten Male der Name Zlasane (Zlensane), doch verstand man vorerst darunter nur einen kleinen Landstrich um den Zobten.
Im Jahre 999 eroberte der große Polenkönig Boleslaus I. Chrobry Schlesien, welches jetzt unter diesem allgemeinen Namen bekannt wurde, und gründete die Bisthümer Breslau und Krakau. Nach dem Tode dieses Fürsten verfiel das Land in Verrüttung; die Grenzstriche rissen sich los, das Christenthum verschwand.
Der Böhmerherzog Brzetislaus eroberte auf einem verwüstenden Zuge die Gegenden an der Oder und behielt das linke Oderufer völlig in seinem Besitze: für das rechte mußte sich ihm der Polenkönig Wladislaus I. zu Zins verpflichten. Letzterer riß indessen bald darauf vermittelst eines abermaligen verheerenden Zuges, auf welchem die bereits entstandenen Städte Cosel und Ratibor niederbrannten, das ganze schlesische Land wieder an sich. Er übergab alsdann Schlesien nebst einigen polnischen Gebieten (Krakau, Sendomir und Sieradien) seinem Sohne Boleslaus III als Großfürstenthum. Nach dessen Tode (1139) theilten sich seine vier Söhne in den Besitz; das eigentliche Schlesien fiel an Wladislaus II., doch war dasselbe noch auf den Umfang des alten Breslauer Bisthumssprengels beschränkt; weder die zum Bisthum Krakau gehörenden Lande Beuthen und Pleß, noch die unter dem Olmützer Sprengel stehenden Gebiete von Jägersdorf und Troppau bildeten Theile desselben. In die Regierungszeit Wladislaus II. fällt die an Erfolgen reiche Verwaltung des sagenhaften Peter Wlast. Der Anbau des Landes hob sich; es entstanden zahlreiche Kirchen und Klöster und die deutsche Cultur gewann festeren Boden. Dennoch entstanden Zwistigkeiten in der Verwaltung, das Land stellte sich auf die Seite des Peter Wlast, der Herzog wurde vertrieben und verlor die Herrschaft an seinen in Polen regierenden Bruder. Letzterer trat jedoch im Jahre 1163, bewogen durch die Vermittlung des deutschen Kaisers Friedrich I., Schlesien, das jetzt bereits in größeren Ausdehnungen erscheint, an die Söhne des vertriebenen Fürsten als selbständiges Herzogthum ab.
Hiermit scheidet sich Schlesien in entschiedener Weise von dem Polenreiche und tritt als unabhängiges Land für sich in die Geschichte ein; von da an pflegt die zweite Periode der schlesischen Landesgeschichte begonnen zu werden.
Anfangs blieben zwar die Söhne Wladislaus II. noch im Lehnsverbande mit Polen; sie besuchten die polnischen Reichstage; in ihren Landen galt polnisches Recht. Als aber nach dem Tode des Herzogs von Sendomir ihnen das Erbrecht in dessen Fürstenthum (1169) bestritten wurde, erkämpften sie sich die volle Unabhängigkeit und neigten sich mehr und mehr der deutschen Nachbarschaft zu. In dieser Zeit hatten sie bereits das Land unter sich getheilt. Micislaus hatte den kleineren Theil mit den Gebieten von Ratibor und Troppau bis nach Teschen hin, Boleslaw das übrige erhalten; der dritte Bruder Conrad hatte verzichtet. Schon 1168 trat indessen Boleslaus seinem ältesten Sohne Jaroslaus von seinem weiten Gebiete das Fürstenthum Oppeln und das Ottmachauer Land (wie die Gegend der Neiße nach ihrer alten Hauptburg damals hieß) ab. Fünf Jahre später überließ Kasimir der Gerechte von Polen, um den zwischen den fürstlichen Brüdern in Folge der ungleichen Theilung entstandene Hader zu schlichten, an Miecislaus noch das Gebiet von Ober-Beuthen, Siewierz, Auschwitz, Zabor und Pleß den ganzen, damals zum Krakauer Bisthumssprengel gehörigen Theil des schlesischen Landes. Im Jahre 1198 wurde Jaroslaw von Oppeln Bischof von Breslau. Als er drei Jahre darauf starb, hinterließ er sein Erbland Oppeln seinem Oheim, dem Herzog Miecislaus von Ratibor, dagegen aber dem Bisthum Breslau, welchem schon früher Ottmachau und andere erhebliche Landestheile zugewendet worden waren, das gesammte Neißer Land.
Das Bisthum Breslau erhielt hierzu im Jahre 1222 noch die Stadt Ujest mit den zu ihr gehörigen Ortschaften und mehreren Dominien, den sogenannten Ujester Halt, und erlangte endlich im Jahre 1290 auch die vollen fürstlichen Gerechtsame, und zwar durch das von dem Herzoge Heinrich IV. von Breslau nach langem Hader ertheilte sogenannte große Privilegium. Später galt der Bischof von Breslau sogar als der erste unter den schlesischen Fürsten.
Als Boleslaus Starb, verzichtete Miecislaus, der jetzt, wie erwähnt, im Besitze von Oppeln und Ratibor war, dem Nachfolger des Verstorbenen gegenüber 1202 durch einen Vertrag auf alle Ansprüche an das niederschlesische Land und versprach, sich mit seinem dermaligen Besitzthum zu begnügen. Der Vetrag erschien für das Land von so großer Wichtigkeit, daß man die Bestätigung des Papstes Innocenz III. für ihn auswirkte
Und in der That hat sich Schlesien seitdem in zwei selbständige Landestheile gespalten, für die bald die Bezeichnung : "Ober- und Niederschlesien" üblich wurde. Zwischen beiden Theilen lagen die fürstbischöflichen Besitzungen Neiße und Ottmachau, welche indessen meistens zu Oberschlesien gezählt wurden.
Die Genzen von Oberschlesien, für welches von dieser Zeit an eine eigenthümliche Entwicklung beginnt, fielen indessen keineswegs mit denen des heute mit diesem Namen bezeichneten Gebietes zusammen. Während nach Norden zu, rechts an der Oder, die Gegenden von Creuzburg, Constadt, Pitschen und theilweis auch Rosenberg, sowie links von dem Flusse das Grottkauer Gebiet noch zu Niederschlesien gehörten, dehnte sich Oberschlesien im Süden bis an die durch den oberen Lauf der Oder in ihrem Quellengebiete gezogene Grenze und bis an das Jablunkagebirge, im Westen bis auf die Höhen der Sudeten hinauf aus, und erstreckte sich im Osten in das polnische Land hinein bis in die Nähe von Krakau. Das Land war größtentheils mit Wäldern bedeckt.Rings an den Grenzen herum war, auch in späterer Zeit noch, ein Streifen Waldes niedergeschlagen, der als Landesgrenze von den Polen preseca genannt wurde . Das gesammte Gebiet zerfiel in kleine Bezirke, die "Nachbarschaften" ("opole", "vicinia") hießen. Diese waren wieder zu größeren Districten, Castellaneien oder Burggrafschaften verbunden. Es war dies die Grundlage der späteren Eintheilung des Landes in Kreise. Die Herzoge, die das Land unter sich theilten, residirten in Oppeln, Ratibor und Teschen. Die Bevölkerung bestand in jener Periode im Westen aus Deutschen, im Osten und Süden aus slawischen Elementen. Doch waren in letzter Zeit auch hier viele Deutsche eingewandert. Die waldreiche Fläche bot weiten Raum für Ansiedlungen. Es bildeten sich deutsche Colonien und deutsche Städte. Ujest, Zülz, Steinau gehören zu den ersten. Grottkau, Neiße und Neustadt waren ursprünglich deutsche Städte, Creuzburg, Oppeln, Cosel, Groß-Strehlitz ebenfalls im dreizehnten Jahrhundert schon großentheils deutsch. In Leobschütz, Troppau und Creuzburg hatte der Orden der deutschen Ritter wichtige Commenden und mannigfachen Einfluß. Den deutschen Ansiedlungen folgte das deutsche Recht. Den hörigen Polen gegenüber waren die deutschen Ansiedler völlig freie Bebauer des Landes und kamen so ökonomisch wie politisch gegen die Ureinwohner in eine vortheilhafte Lage.Das Vorschreiten des deutschen Elementes fand überdies eine wesentliche Unterstützung in der Förderung, welche die Fürsten den Klöstern angedeihen ließen, die fast durchgängig den deutschen Charakter trugen. Die Wittwe des Miecislaus, des ersten Herzogs von Oberschlesien, gründete in Rybnik ein Prämonstratenserinnenkloster, das ihr Sohn Kasimir 1225 nach Czarnowanz bei Oppeln verlegte.In gleicher Zeit entstand das Cistercienserkloster in Rauden und bald hatte fast jede Stadt eine solche, für die Ausbreitung deutscher Cultur thätige Stiftung. So erhielt das Land, wenn auch die polnische Nationalität rechts der Oder vorherrschend blieb, doch bald das Gepräge eines deutschen Grenzlandes.
Dem ersten Herzoge folgte 1211 sein Sohn Kasimir. Mit dessen im Jahre 1230 erfolgten Tode beginnen die mannigfaltigen Theilungen des Landes, welche zwar neue Centralpunkte, aber auch Bürgerkriege hervorriefen und das Land schließlich um seine Selbständigkeit brachten. Nachdem Kasimirs zwei Söhne sich Anfangs derart in Oberschlesien getheilt hatten, daß der eine Oppeln, der andere Ratibor erhielt, wurden 1260 nach des älterem frühzeitigem Tode noch einmal, unter dem anderen, Wladislaus, die getrennten Lande wieder vereinigt. Unter seiner Regierung (1246 – 1283) hatte das Land die verheerenden Züge der Mongolen, die vor und nach der Schlacht bei Wahlstatt die Gegend verwüstend durchzogen, zu erdulden.
Wladislaus hinterließ vier Söhne, unter denen das Land in mehrere Fürstenthümer: Teschen-Auschwitz, Beuthen-Cosel, Oppeln und Ratibor zerfiel. Troppau und Jägerndorf mit Leobschütz hatte schon vor Wladislaus Tode (1246) der König von Böhmen an sich gerissen. In dem nun folgenden Zeitraume gewähren die bald nach Erbrecht, bald nach willkürlichen Vertragsbestimmungen eintretenden Theilungen, Abtrennungen und Wiedervereinigungen unter den mehr und mehr sich verkleinernden Fürstenthümern ein buntes unerquickliches Bild.
Die Unterwerfung Schlesiens unter die Oberlehnsherrlichkeit des Königs von Böhmen als obersten Herzogs in Schlesien, womit die dritte Periode der schlesischen Landesgeschichte anhebt, begann im dreizehnten Jahrhundert. Die Furcht vor dem mächtigen, aber unruhigen Polenreiche und die Unfähigkeit, sich bei der eingetretenen Zersplitterung diesem gegenüber ohne fremde Hülfe zu behaupten, hatten Fürsten und Volk dem anderen Nachbar in die Arme getrieben. Nachdem schon früher Troppau und 1289 der Herzog Kasimir von Beuthen und Cosel unter den Schutz der Krone Böhmen aufgenommen waren, mußte auch Breslau deren Oberlehnsherrlichkeit anerkennen. König Johann von Böhmen nahm 1327 auf dem ersten schlesischen Fürstentage zu Breslau von allen lehnspflichtigen schlesischen Herzogen die Huldigung an. Neiße bewahrte zu dieser Zeit noch seine Selbständigkeit; im Jahre 1346 mußte auch der Bischof von Breslau, nachdem er zwei Jahre vorher noch Grottkau von dem Herzoge von Brieg erkauft hatte, nach langen Streitigkeiten die böhmische Oberhoheit anerkennen.
Die Verbindung, in welche Schlesien zu seinem Vortheil mit Bhmen gekommen war, wurde durch Johanns Nachfolger, Kaiser Karl IV. (1347 – 1378) noch fester geknüpft; durch die 1355 erfolgte Einverleibung in die böhmischen Lande und den bald darauf erfolgten Verzicht der Krone Polen wurde Schlesien zugleich Bestandtheil des deutschen Reiches; die Reichsgesetze wurden gültig, ihre Gültigkeit war aber, wie in den übrigen böhmischen Kronlanden, oft kontrovers.
Während unter Karl IV. die Bevölkerung wuchs und der Wohlstand blühte, verfiel durch die Fehden, welche das zügellose Regiment des alsdann folgenden Kaiser Wenzel (1378 – 1400) hervorrief, das Land wieder und versank in Elend; unter Sigismund (1410 – 1438) brachen auch noch die Hussitenkriege mit ihren Verheerungen aus. Während dieser Zeit starben mehrere Linien der oberschlesischen Herzoge piastischen Stammes aus. Die ältere Linie des Herzogs von Beuthen – Cosel erlosch schon im Jahre 1355, worauf das Land in die Herrschaften Cosel und Beuthen getheilt wurde. Von den Seitenlinien des Oppelner Fürstenhauses erlosch Groß – Strehlitz bereits 1361, Falkenberg 1396. Das Fürstenthum Troppau fiel um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts wieder in die Lande Ratibor und Troppau auseinander. Von Ratibor wurde schon unter den Enkeln seines ersten Herzogs Jägerdorf-Rybnik, Sohrau, Loslau und Pleß abgelöst, und nachdem auch Ersteres noch in die Herrschaften Jägerdorf und Rybnik zerfallen war, wurde Rybnik sehr bald nach der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts von Böhmen eingezogen, während Jägerndorf durch Heirath unter Zustimmung des Königs an das Haus des Kanzlers Schellenberg gelangte und dadurch sich erhielt.
Rybnik, Pleß und Sohrau wurden späterhin vom Könige nach verschiedenem Rechte wieder vergeben. Auf diese Weise entstanden die freie Standesherrschaft Pleß und die Minderherrschaft Loslau als selbständige Territorien. Ratibor selbst fiel im Jahre 1521 an Oppeln. Die Hauptlinie in Troppau erhielt sich ebenfalls nicht über das 15.Jahrhundert hinaus.Zunächst teilte sie sich in die Linien Leobschütz und Troppau. Allein schon 1454 kaufte Podiebrad, der damalige Statthalter von Böhmen, Troppau an sich, erwarb später auch noch Leobschütz und gab schließlich jedes einem seiner Söhne.
Durch Tausch kam Troppau demnächst an Mathias von Böhmen; Leobschütz blieb unter eigenen Fürsten und wurde später mit Münsterberg-Oels eine Zeit lang verbunden. Das Fürstenthum Teschen blühte dagegen längere Zeit ungetheilt fort, von den böhmischen Königen begünstigt; erst im Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts (1410) spaltete sich das dort regierende Haus in mehrere Linien, von denen die eine Auschwitz, die andere Teschen erhielt. Auschwitz wurde bald darauf völlig zersplittert. Der Teschener Antheil überstand mehrfache Theilungen glücklich. Das dazu gehörige Severien war indessen kurz vor der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts an den Bischof von Krakau verkauft und damit von Schlesien völlig getrennt worden. Oppeln war das einzige der oberschlesischen Fürstenthümer, welches nach solchen Theilngen wieder zu seinem ursprünglichen Umfange zusammenwuchs.
Während dieser Zeit hatten sich indessen überhaupt die Verhältnisse in Deutschland anders gestaltet. Nachdem 1437 das luxemburgische Haus erloschen war, brachte Albrecht von estereich mit Böhmen auch Schlesien an sein Haus. Albrecht starb schon 1439; für seinen erst nach seinem Tode geborenen Nachfolge, übernahm Kaiser Friedrich III. die Vormundschaft. Allein dem jungen Thronerben blieben, außer der Stadt Breslau, fast nur die oberschlesischen Fürsten treu. Der übrige Theil Schlesiens suchte dem Könige von Ungarn die Oberherrschaft zuzuwenden. Als der eigentliche Thronerbe starb, wendeten sich die oberschlesischen Fürsten dem neugewählten Könige von Böhmen, Georg Podibrad, zu, während die übrigen schlesischen Stände größtentheils dem Könige von Ungarn, Mathias Convinius, huldigten. Durch den Vertrag zu Olmütz wurde 1478 ein Friede vermittelt, welcher Mathias allgemeine Anerkennung verschaffte. Doch fiel Schlesien, als nach seinem Tode der König Wladislaus von Böhmen auch König von Ungarn wurde, an Böhmen wieder zurück. Auch Wladislaus fand 1516 in Ungarn einen frühzeitigen Tod und sein Nachfolger Ludwig wurde während seiner Kindheit von seinem Erzieher, dem Markgrafen Georg dem Frommen von Brandenburg, in der Regierung vertreten. Während dieser Regentschaft kaufte der Markgraf 1523 das Fürstenthum Jägerndorf an sich, die von Oppeln an Teschen gekommenen Herrschaften Beuthen und Oderberg löste er ein. Mit Oppeln und Ratibor schloß er unter königlicher Genehmigung eine Erbverbrüderung.
Nach dem jämmerlichen Tode des jungen Königs Ludwig, welcher 1526 bei Mohacz umkam, gelangte sein Reich, also auch die Oberherrlichkeit über Schlesien, an seinen Schwager, Kaiser Ferdinand I. von Oestereich, womit die vierte Epoche der oberschlesischen Territorialgeschichte beginnt. Die piastischen Herzoge von Oppeln, an welche auch Ratibor zurückgefallen war, starben 1532 aus, und der Kaiser räumte über diese beiden Fürstenthümer, welche den Kern Oberschlesiens bildeten, dem Markgrafen Georg nur einen Pfandbesitz ein. Troppau betrachtete er als eigenes östereichisches Erbland und schloß es mehr und mehr an Mähren an. Im Innern hatten sich die früher so vielgestaltigen Herrschaftsverhältnisse wesentlich vereinfacht.
Von dieser Zeit an tritt der Unterschied zwischen Ober- und Niederschlesien weit weniger hervor. Schlesien stellt sich mehr als ein einziges östereichisches Erbland dar. Dies war schon durch die neugeschaffene Würde eines Landeshauptmannes über Schlesien und durch den dem Lande im Jahre 1498 vermittelst des sogenannten großen Landesprivilegium gewährten obersten Gerichtshof, das sogenannte Fürstenrecht, vorbereitet worden; jetzt zeigte es sich überall in der praktischen Politik. Uebrigens blieb Oberschlesien mehr dem unmittelbaren Einflusse der kaiserlichen Regierung ausgesetzt, als Niederschlesien, in welchem sich mehr mächtige Mediatfürsten erhalten hatten. Die Regierung der brandenburgischen Markgrafen ist indessen in Oberschlesien von großer Wichtigkei gewesen. Das Fürstenthum Jägerndorf, Beuthen und Oderberg besaßen Markgraf Georg der Fromme 1523 – 1543, sein Sohn Georg Friedrich 1543 1595, Kurfürst Joachim Friedrich 1595 – 1607 und dessen Sohn Johann Georg 1607 – 1624. Während dieser hundertjährigen Periode wurde dies Fürstenthum nach den im Hohenzollerschen Hause hergebrachten Regierungsgrundsätzen verwaltet und diese Einwirkung tritt auch in den späteren Schicksalen dieser Länder noch erfreulich hervor. Der auf den Erbvertrag basirte Pfandbesitz des Markgrafen von Brandenburg in Oppeln und Ratibor dauerte nur bis zum Jahre 1553, während welcher Zeit auch hier die Kirchenreformation Eingang fand. Am Ende des 16. Jahrhunderts wurden Oppeln und Ratibor auf kurze Zeit an den Fürsten von Siebenbürgen überlassen; 1645 – 1666 hatte sie das königliche Haus von Polen in Pfandbesitz.
Als Markgraf Johann Georg von Brandenburg sich Friedrich V. von der Pfalz nach seiner Wahl zum Könige von Böhmen angeschlossen hatte, verlor er 1634 sein Erbland Jägerndorf sammt Beuthen und Oderberg. Die katholische Kirche wurde in ganz Oberschlesien wieder hergestellt, die Evangelischen verloren bis auf wenige Reste ihre Kirchen und Schulen. Troppau hatte sich nunmehr völlig von Schlesien abgesondert und Mähren angeschlossen, nachdem auch der Kaiser sich 1567 gegen den Protest der schlesischen Stände für diese Verbindung ausgesprochen hatte. Wie früher Pleß, wurde im Jahre 1697 auch Beuthen, als es sich in der Hand des Grafen Henkel befand, zu einer freien Standesherrschaft erhoben. Die noch im Besitz eines eigenen Fürstenthums verbliebene Dynastie zu Teschen endete 1625 mit Friedrich Wilhelm, dem letzten der Piasten in Schlesien; einstweilen beließ man seiner hinterlassenen Schwester bis 1653 die Nutznießung des Landes, dann zog man es ganz ein. Damit war denn Oberschlesien ganz in unmittelbarem Besitz des habsburgischen Hauses. Zwar wurden die Fürstenthümer Troppau und Jägerndorf an die Fürsten von Lichtenstein wieder verliehen, doch wurden dabei die Fürstenrechte sehr beschränkt. Oberschlesien wurde übrigens im Ganzen wenig geachtet. Die Städte verfielen, die ländliche Bevölkerung war unterdrückt.
Die Verwaltung des Landes schloß sich zwar noch an die historische Eintheilung an, allein ohne sich daran zu binden; Ferdinand I. hatte das Land Schlesien ohne Rücksicht darauf in vier Kreise zum Zweck der Landesvertheidigung getheilt, von denen Oberschlesien einen bildete. Für die Erhebung der jetzt häufiger werdenden Steuern war das ganze Land unter eine Kammer gestellt. Die ganze Verwaltung leitete der Oberlandeshauptmann, später ein sogennntes Oberamt in Breslau. Unter diesem standen die Landeshauptleute in den Erbfürstenthümern und weiterhin in den jetzt gebildeten Kreises Landesälteste oder Kreishauptleute.
Die Zahl der Kreise war zu verschiedenen Zeiten nicht die gleiche; in ihrer Größe unterschieden sie sich sehr.